Hauswart- und Gärtnerarbeiten Evergreen - AGB

Einzelfirma – Inhaber: Thomas-Alexander Mikle
Adresse: Im Ried 6, 9034 Eggersriet, Schweiz
Telefon: 076 471 70 82
E-Mail: [email protected]
MWST-Nr.: CHE-222.418.337

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen von Hauswart- und Gärtnerarbeiten Evergreen  gegenüber Kunden, welche über die Website, per E-Mail, telefonisch oder schriftlich vereinbart werden.

2. Leistungsumfang 
Der Auftragnehmer erbringt Hauswart-, Garten- und Liegenschaftsdienstleistungen gemäss individueller Vereinbarung, insbesondere:
 

  • Reinigung und Pflege von Innen- und Aussenbereichen
  • Endreinigungen inkl. Abnahmevorbereitung (sofern vereinbart)
  • Umzüge und Umzugshilfen (Transport, Verpackung, Montage nur bei ausdrücklicher Vereinbarung)
  • Entsorgungen und Räumungen gemäss gesetzlichen Vorschriften
  • Garten- und Grünanlagenpflege
  • Winterdienst (Schneeräumung und Streudienst)
  • Kleinreparaturen und einfache Wartungsarbeiten
  • Haussitting (Kontrollgänge, Briefkastenleerung, Pflanzenpflege während Abwesenheiten)


Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder der Offerte.
 
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber eine Offerte schriftlich oder elektronisch akzeptiert.

4. Rücktritt / Stornierung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit vor Ausführung der Arbeiten schriftlich stornieren.

Im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, eine pauschale Entschädigung für bereits entstandenen Aufwand und entgangenen Gewinn zu verlangen. Diese beträgt:

  • bis 14 Tage vor Ausführungsbeginn: 10 % des Auftragswertes
  • 13 bis 7 Tage vor Ausführungsbeginn: 15 % des Auftragswertes
  • weniger als 7 Tage vor Ausführungsbeginn: 20 % des Auftragswertes


Diese Entschädigung berücksichtigt insbesondere:

  • bereits erbrachte Planungsleistungen
  • Offert- und Konzeptarbeiten
  • Abklärungen mit Behörden und Dritten
  • reservierte Kapazitäten und Personaldisposition


Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Bereits effektiv erbrachte Leistungen (z. B. Planungsarbeiten, Bewilligungsabklärungen) werden unabhängig davon nach Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt, sofern sie nicht in der Pauschale enthalten sind. 

 
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

  • Rechnungen des Auftragsnehmers sind innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  • Bei Zahlungsverzug ist der Auftragsnehmer berechtigt, für jede erfolgte Mahnung Mahnspesen in Höhe von CHF 15.– zu erheben.

 
6. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Zugang zu Objekten und Anlagen gewährleistet ist. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.

7. Haftung 
Der Auftragnehmer haftet ausschliesslich für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit. 

  • Keine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn 
  • Keine Haftung für Personenschäden im Zusammenhang mit dem Winterdienst, soweit gesetzlich zulässig
  • Keine Haftung für Schäden während des Haussittings, sofern diese nicht grob fahrlässig verursacht wurden


Schäden sind innert 14 Tagen schriftlich zu melden.

8. Vertragsdauer und Kündigung
Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate auf Monatsende.
Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt vorbehalten.

9. Gewährleistung und Beanstandungen
Beanstandungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich mitzuteilen.
Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt eine Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.

10. Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung auf dieser Website.

11. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz der Einzelfirma Hauswart- und Gärtnerarbeiten Evergreen.

12. Winterdienst
Der Winterdienst wird erst ab einer Schneemenge von mindestens 1 cm ausgeführt.
Im Falle von starken Schneefällen werden die Räumarbeiten gemäss der folgenden Prioritäten durchgeführt:
1. Ausfahrten und Hausausgänge.
2. Die Räumung der restlichen Wege erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Ausführungen:

  • Werktags: morgens und abends.
  • An Wochenenden: morgens, mittags und abends.



Stand: Eggersriet / 05.01.2026 /